Ablauf
1. Erstgespräch
1. Erstgespräch
Zunächst vereinbaren wir über E-Mail oder Telefon ein Kennenlerngespräch und klären erste Fragen. Im Erstgespräch (50 Minuten Dauer) schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich kann Ihnen – neben einer ersten diagnostischen Einschätzung – eine Empfehlung aussprechen, welche Art von Therapie oder Coaching für Sie geeignet sein könnte. Zudem klären wir alle Fragen zum weiteren organisatorischen und inhaltlichen Ablauf.
2. Probatorik
2. Probatorik
In den weiteren, sogenannten „probatorischen“ Sitzungen, haben wir Zeit, uns einen Überblick über Beschwerden, Lebenssituation und mögliche therapeutische Ansätze zu machen. Am Ende dieser „Schnupperstunden“ haben wir einen Plan, welche Ziele mit welchen Methoden erreichbar sind, welche Ressourcen Sie mitbringen und was Therapie für Sie individuell bedeuten kann.
2. Probatorik
In den weiteren , sogenannten „probatorischen“ Sitzungen, haben wir Zeit, uns einen Überblick über Beschwerden, Lebenssituation und mögliche therapeutische Ansätze zu machen. Am Ende dieser „Schnupperstunden“ haben wir einen Plan, welche Ziele mit welchen Methoden erreichbar sind, welche Ressourcen Sie mitbringen und was Therapie für Sie individuell bedeuten kann.
Die probatorischen Sitzungen dienen außerdem dem Aufbau einer vertrauensvollen, therapeutischen Beziehung, der biographischen Anamnese und der Diagnosestellung. Die Diagnostik findet sowohl im Gespräch als auch über Fragebögen statt.
3. Therapie
3. Therapie
Am Ende der probatorischen Sitzungen und bei geeigneter Therapeut-Patient-Passung wird die endgültige Entscheidung über den Beginn der Psychotherapie gefällt. Falls notwendig, stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, der den sogenannten Konsiliarbericht anfertigt.
Die Krankenversicherungen und Beihilfen bewilligen ein individuell unterschiedliches Sitzungskontingent mit Sitzungen von 50 Minuten, die idealerweise in wöchentlicher Frequenz stattfinden. Zum Ausschleichen der Therapie und bei geringerer Symptombelastung können die Sitzungen auch niederfrequent stattfinden, z.B. 14-tägig.
Kostenübernahme
Private Krankenversicherungen & Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie vollständig oder zumindest anteilig von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Erstattungshöhe und das Sitzungskontingent können je nach Vertragskonditionen variieren. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Vertragsbedingungen bereits vor Aufnahme der Psychotherapie zu klären.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben.
Ich unterstütze Sie gern bei allen Fragen und Formalitäten zu Kostenübernahme und Beantragung.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Leider habe ich in meiner Praxis nicht die Möglichkeit, mit gesetzlich versicherten Patienten abzurechnen. Bitte wenden Sie sich für einen Therapieplatz an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei der Suche nach einem Therapeuten kann Sie die Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützen.
Selbstzahler
Unabhängig von Ihrer Krankenversicherung können Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie natürlich auch selbst übernehmen. Viele Selbstzahler schätzen die völlige Diskretion, der die Psychotherapie dann unterliegt. Als Selbstzahler entfallen für Sie sämtliche Formalitäten zur Beantragung der Therapie und Ihre Behandlung bleibt absolut anonym. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie sich kurz vor dem Eintritt in den Beamtenstatus befinden, einen Wechsel in eine private Krankenversicherung planen oder vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Lebensversicherung stehen.
Auch hier rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben, ab.
Coaching
Die Kosten für Coaching werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen, sondern müssen privat bezahlt werden. Bei beruflichen Themen übernimmt manchmal der Arbeitgeber die Kosten. Aufwendungen für berufsbezogenes Coaching können außerdem ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Die Honorarhöhe für Coaching wird individuell vereinbart. Über die Dauer und Häufigkeit des Coachings können Sie selbst entscheiden.